6m-Band / 50MHz wieder erlaubt für Klasse E ab 01.01.2025 bis Ende 2025

Die Bundesnetzagentur hat am 18.12.2024 ein neues Amtsblatt (24/2024) veröffentlicht, in der die Benutzung des 6m-Amateurfunkbandes auch wieder für Lizenzinhaber der Klasse E erlaubt wird.

Somit kann dieser Frequenzbereich bis Ende des Jahres 2025 wieder vorübergehend genutzt werden.

Nutzungsbestimmungen:

Frequenzbereich: 50,000 MHz-52,000 MHz

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000-50,400 MHz: 100 W PEP der Klasse E für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400-52,000 MHz: 25 W PEP der Klasse E für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz

Antennenpolarisation: horizontal

Kontestbetrieb: zulässig

Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.

Quelle:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/Einzeldownloads/Amtsblatt_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2