Die Bundesnetzagentur hat am 18.12.2024 ein neues Amtsblatt (24/2024) veröffentlicht, in der die Benutzung des 6m-Amateurfunkbandes auch wieder für Lizenzinhaber der Klasse E erlaubt wird.
Somit kann dieser Frequenzbereich bis Ende des Jahres 2025 wieder vorübergehend genutzt werden.
Nutzungsbestimmungen:
Frequenzbereich: 50,000 MHz-52,000 MHz
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000-50,400 MHz: 100 W PEP der Klasse E für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400-52,000 MHz: 25 W PEP der Klasse E für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.
Quelle: