Keine Nutzung des 6m Bandes in Deutschland mit der E-Lizenz ab 24.6.2024
Mit der Veröffentlichung der Dritten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung vom 27. Mai 2024 wird die Nutzung der Frequenzen des 6m Bandes für Inhaber der Lizenzklasse E nicht mehr geduldet.